gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Man muss kein Streithahn sein, um mit Justizia Bekanntschaft zu machen. Jährlich werden weit über 9 Mill. Verfahren vor deutschen Gerichten verhandelt.
Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder mit Behörden können bis zum Gerichtsprozess führen. Dank einer Firmenrechtsschutzversicherung müssen Unternehmen die Gerichtskosten nicht aus dem eigenen Budget finanzieren. In diesen Fällen bietet ein Firmenrechtsschutz finanzielle Sicherheit bei juristischen Auseinandersetzungen.

Schadenbeispiele aus der Praxis


Straf-Rechtsschutz – Mindestlohn
Ein Mitarbeiter eines Subunternehmers fordert von Ihnen die Differenz zum Mindestlohn. Angeblich wurde dieser vom Arbeitgeber länger nicht eingehalten. Ihnen kann ein Entzug der Gewerbekonzession drohen. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab, enthalten im erweiterten Straf Rechtsschutz.

Versicherungsvertrags-Rechtsschutz – Streitigkeiten mit dem Versicherer
Sie streiten um Entschädigungen aus geschäftlichen Versicherungen – zum Beispiel Inhalts-, Betriebsunterbrechungs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen. Da es hier schnell um große Summen gehen kann, ist das Kostenrisiko erheblich. Hier kann eine Deckungszusage des eigenen Rechtsschutzversicherers mehr als behilflich sein.


Für alle, die sich vor den finaziellen Folgen
eines Rechtsstreits schützen wollen,
ist Rechtsschutz wichtig.

Sie wollen mehr wissen? Ihr Ansprechpartner

Was ist versichert?

Eine Firmen­rechtsschutz­versicherung – häufig auch als gewerbliche oder betriebliche Rechtsschutz­versicherung bezeichnet – stellt im gewerblichen Bereich das Pendant zur privaten Rechtsschutz­versicherung dar. Sie richtet sich an Personen, die selbständig, freiberuflich oder unternehmerisch tätig sind und sichert gegen Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit ab.

Versicherter Personenkreis: Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
  • Firma als Versicherungsnehmer
  • Mitarbeiter als Arbeitnehmer
  • Firma als Arbeitgeber

Welche Leistungen sollten versichert sein?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:
  • Arbeitsrechtsschutz für den Arbeitgeber
  • Verzicht auf Abzug der Selbstbeteiligung bei fallabschließender Erstberatung
  • kostenlose telefonische Rechtsberatung
  • Beratungen rund um Regelungen der Arbeitszeit, Jugendschutz und Betriebsvereinbarungen
  • Einholung einer Bonitätsprüfung über die eigenen Kunden
  • Forderungsmanagement
  • Übernahme von Kosten für strittige Zahlungsforderungen
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche).

Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?

  • Unternehmerrisiko
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Domain-, Narken-, Patentrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • baurechtliche Streitigkeiten
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten


Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Spezial Straf Rechtsschutzversicherung

Als Unternehmer, Geschäftsführer oder Mitarbeiter müssen Sie rechtlich für Entscheidungen geradestehen. Neben strafbaren Verstößen muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen allen Hinweisen und Verdachtsmomenten nachgehen. Allein der Vorwurf einer Straftat kann ein Ermittlungsverfahren auslösen. Die Kosten für die Strafverteidigung sind oft sehr hoch. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet eine Kostenübernahme über die gesetzliche Vergütung hinaus und ist eine wichtige Ergänzung zur Firmen Rechtsschutzversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für nach 1961 geborene nur noch eine Erwerbsminderungsrente vor, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr wie gewohnt gearbeitet werden kann. Die Prüfung richtet sich hier lediglich nach der allgemeinen Arbeitsfähigkeit und der möglichen Anzahl von täglichen Stunden. Selbst bei Schwerkranken kommt es hier oft zur Leistungsablehnung. Da diese Rentenleistung nur sehr niedrig ausfällt, kommt es selbst im Bezugsfall zu enormen Einkommensverlusten für Sie. Mit einer eigenen privaten Absicherung der Arbeitskraft, bei der klar definiert ist, unter welchen Voraussetzungen eine zuvor fest vereinbarte Rente ausgezahlt wird, gehen Sie auf Nummer sicher. Niemand sollte vor diesem wichtigen Bereich die Augen verschließen.

Grundfähigkeitenversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung versichert elementare Fähigkeiten eines jeden Menschen und nicht die aktuelle Tätigkeit, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach Anbieter müssen Sie mind. 6 Monate eine der versicherten Fähigkeiten nicht ausüben können, um die versicherte Rente zu erhalten. Hierbei ist zu beachten, damit jeder Versicherer eigene Deffinitionen verwendet und oft Kleinigkeiten in der Deffinition wichtig sind. Eine Grundfähigkeitsvers. stellt keinen Ersatz zur Berufsunfähigkeitsvers. dar sondern ist ein eigenes Angebot. Für Handwerker und gerade für "Schreibtischtäter" kann dieses jedoch eine Alternative bzw. Ergänzung sein.