Private Rechtsschutzversicherung
Man muss kein Streithahn sein, um mit Justizia Bekanntschaft zu machen. Jährlich werden weit über 9 Mill. Verfahren vor deutschen Gerichten verhandelt. Allein jeder 8. Autounfall landet vor Gericht.
Ob Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht oder Arbeitsrecht - ein Streitfall kann teuer werden. Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten summieren sich von Instanz zu Instanz. Das kann nicht nur den Blutdruck erhöhen, sondern drückt auch ordentlich aus Portmonaie.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Arbeits-Rechtsschutz – Kündigung
Herr Bsp. wird von seinem Abteilungsleiter Herrn Müller seit längerem mit Witzen über seine Herkunft aufgezogen. Daran ändert sich trotz wiederholter Bitte dies zu unterlassen nichts. Als Herr Bsp. sich beim Betriebsrat über die Sticheleien beschwert, wird ihm kurz darauf fristlos gekündigt. Als Begründung gibt man an, er hätte in größerem Umfang Büromaterial gestohlen. Herr Bsp. sieht den eigentlichen Grund in seiner Beschwerde und schaltet einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.
Wohnungs-Rechtsschutz – Streitigkeiten mit dem Vermieter
Frau Poczak zog aus Ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczak eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte Sie Ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.
Weitere Leistungsbeispielee
Verkehrs-Rechtsschutz – Verkehrsunfall
Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich eine Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die KFZHaftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden, sowie den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für den Verletzungen angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
Sozial-Rechtsschutz – Rente
Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb Sie Ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt Sie sich eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.
Steuer-Rechtsschutz – Werbungskosten
Frau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss Sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis Ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau Raiers Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau Raier übergibt die Sache danach ihrem Anwalt.
Für alle, die sich vor den finaziellen Folgen
eines Rechtsstreits schützen wollen,
ist Rechtsschutz wichtig.
Sie wollen mehr wissen? Ihr Ansprechpartner
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Versicherter Personenkreis:
Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- und Lebenspartner
- Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Verkehrs-Rechtsschutzn
- Fahrer-Rechtsschutz
Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche).
Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?
- Baurechtsstreitigkeiten
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
- Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
- Vorsätzlich begangene Straftaten Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Privathaftpflichtversicherung
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss für diesen aufkommen. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden!
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für nach 1961 geborene nur noch eine Erwerbsminderungsrente vor, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr wie gewohnt gearbeitet werden kann. Die Prüfung richtet sich hier lediglich nach der allgemeinen Arbeitsfähigkeit und der möglichen Anzahl von täglichen Stunden. Selbst bei Schwerkranken kommt es hier oft zur Leistungsablehnung. Da diese Rentenleistung nur sehr niedrig ausfällt, kommt es selbst im Bezugsfall zu enormen Einkommensverlusten für Sie. Mit einer eigenen privaten Absicherung der Arbeitskraft, bei der klar definiert ist, unter welchen Voraussetzungen eine zuvor fest vereinbarte Rente ausgezahlt wird, gehen Sie auf Nummer sicher. Niemand sollte vor diesem wichtigen Bereich die Augen verschließen.
Unfallversicherung
Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch über die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen. Gerade zur Anpassung des gewohnten Lebensumfeldes an eine Invalidität bedarf es oft großer Geldmittel (Umbau Haus, PKW, etc.) die unabhängig davon aufzubringen sind, ob es Einschnitte im Einkommen gibt. Wurden Sie durch einen Schädiger invalide, stehen Ihnen neben einem angemessenen Schmerzensgeld nur sonstige, konkret anfallende nötige Kosten als Schadensersatz zu. Mehr ist nicht rechtlich als Ausgleich nicht vorgesehen. Für „Komfortanschaffungen“ wie etwa hochwertige Prothesen mit Nervenimpulserkennung oder die Anstellung eines menschlichen Vorlesers, statt einer Computerlösung müssen Sie selbst aufkommen.